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Praxis Dr. med. Erik-C. Miller |
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Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
Sie haben gewählt und entschieden: Sie bleibt. Allerdings ist die Frau offenkundig überfordert: (Fotos entnommen: Münchner Abendzeitung vom 03.09.2002) Am 18.09.2005 hatten Sie es mit in der Hand, dem Spuk dieser Frau ein Ende zu bereiten! Sie haben entschieden, dass sie uns erhalten bleibt! Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. med. Ukrich Thamer, brachte es auf den Punkt: "Wenn die alte auch die neue Gesundheitsministerin ist, werden auch die letzten verbliebenen Freiräume immer weiter beschnitten". Die zum 1. April startende Gesundheitsreform macht Druck auf die Krankenkassen, stärker als bisher im Wettbewerb zu agieren. Mittel zum Zweck dieses neuen Wettbewerbs sind gesetzlich verpflichtende sowie freiwillige Wahltarife, welche die Krankenkassen ihren Versicherten entweder anbieten müssen oder können. Mit den Wahltarifen sollen Versicherte stärker motiviert werden, an den sog. besonderen Versorgungsformen wie Integrierte Versorgung oder strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) teilzunehmen. Spezielle Wahltarife sind auch denjenigen anzubieten, die sich freiwillig für eine hausarztzentrierte Versorgung einschreiben oder z.B. an einem Modellvorhaben teilnehmen. Von den Wahltarifen können nicht nur die Versicherten (über ermäßigte Beiträge, reduzierte Zuzahlungen oder Prämienzahlungen) profitieren. Auch die Kassen als Leistungsträger sollen damit Behandlungs- und Arzneimittelkosten sparen. Nehmen künftig mehr Versicherte an IV- oder DMP-Programmen teil, winken den darin involvierten Leistungsanbietern wie Arzneimittelherstellern ebenso höhere Umsätze. Ab Januar 2009 können Kassen Wahltarife mit eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Personenkreise, die Teilkostenerstattung gewählt haben, anbieten. Anstelle der heutigen Beitragsatzermäßigungen sind dann Prämienzahlungen für die Versicherten vorgesehen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für alle Tarife, die Kassen freiwillig anbieten können, eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren gilt. Auch Prämienzahlungen sind gesetzlich in der Höhe begrenz und dürfen 20% der vom Mitglied in einem Jahr getragenen Beiträge, höchstens jedoch 600 Euro, nicht überschreiten. Für viele Versicherte werden die neuen Tarife bedeuten, vor der Qual der Wahl zu stehen. Gingen alle Kassen zum 1. April mit 10 Wahltarifen an den Start, stünden auf einen Schlag mehr als 2000 zur Auswahl. Ökonomie-Experten warnen allerdings schon jetzt davor, dass sich Wahltarife mit Selbstbeteiligung möglicherweise gar nicht dauerhaft rechnen werden, wenn Kassen ihren Versicherten im Gegenzug Prämienzahlungen garantieren. Stellt sich nämlich wider Erwarten heraus, dass eine Krankenkasse keine geringen, sondern hohe Krankheitskosten zu decken hat, rentiert sich für sie der Selbstbehalttarif mitnichten. Dann dürften die betroffenen Versicherten schnell das Nachsehen haben. (aus "Der Hausarzt 5/2007, S. 16-17") We regret that at the moment not yet all left and above in the task bar in English for the order; we operate on it. Top Next |