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Praxis Dr. med. Erik-C. Miller |
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Beschwerden
über Ihren privaten Krankenversicherer
Honorarstreitigkeiten mit der PKV (Private KrankenVersicherung)? Ihre Versicherung zahlt nicht alles? Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihrem Versicherer Beine zu machen: 1. Eine Beschwerde beim Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung (PKV) Der PKV-Ombudsmann ist der für die PKV zuständige außergerichtliche Streitschlichter. Er ist unabhängig und seine Inanspruchnahme ist kostenlos. Im Jahr 2005 wurde er etwa 3000-mal in Anspruch genommen. Hier das Formular für eine Beschwerde . 2. Eine Beschwerde bei der BaFin Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ist mit ihrer Abteilung Versicherungsaufsicht die zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen. Hier können Sie allgemeine Vertragsfragen abklären lassen. 3. Eine Beschwerde beim Vorstand ihrer PKV Solche Beschwerden landen zwar i.d.R. beim zuständigen Abteilungsleiter, dieser muss aber dem Aufsichtsrat über alle Beschwerden turnusmäßig berichten. Viele Beschwerden werden ihm negativ angelastet. Die Adresse finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. Top Next |