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Praxis Dr. med. Erik-C. Miller |
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Praxisgebühr
Seit 1.1.2004 wird beim Arztbesuch eine Praxisgebühr fällig! Und es ist wieder die gleiche Masche: Die Regierung beschloß am 19.12.2003 die vorgezogene Steuerreform, die Ihnen mehr Geld in die Brieftasche bringt. Und im gleichen Moment wird Ihnen das wieder - quasi mit der anderen Hand - aus der Brieftasche gezogen, was Sie erhalten werden, u.a. mit der Praxisgebühr. Was bedeutet die Praxisgebühr, was kommt da auf Sie zu? Es ist eigentlich ganz einfach: Für jeden Erstbesuch beim Arzt zahlen Sie ab 1.1.2004 pro Quartal eine Gebühr von 10 EURO, also bei 4 Quartalen 40 EURO im Jahr. Falls auch noch zum Zahnarzt gehen - und das sollten Sie mindestens einmal im Jahr tun - wird eine weitere Praxisgebühr von 10 EURO/Quartal fällig und der Psychologe zählt auch extra, also eventuell nochmals 10 EURO/Quartal. Im ungünstigsten Fall also 120 EURO pro Jahr. ![]() Jeder weitere Arztbesuch im Quartal kostet Sie nichts, wenn Sie den nächsten Arzt mit einem Überweisungsschein aufsuchen, der quasi die Entrichtung der Quartalsgebühr bestätigt. Die Praxisgebühr verbleibt also keinesfalls beim Arzt, wie die Gesundheitsministerin offenbar Glauben machen möchte, um Ihr Tun zu bemänteln; Ihr Arzt muss diese Gebühr natürlich mit Ihrer Krankenkasse verrechnen. Er muss diese Gebühr im übrigen auch dann verrechnen, wenn der Patient, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlt haben sollte - dann bleibt Ihr Arzt auf den Kosten "sitzen". Die Krankenkassen beteiligen sich an dem Inkasso-Risiko nicht. Ihr Arzt erhält für den enorm erhöhten Verwaltungsaufwand auch keine Entschädigung, die Einziehung der Praxisgebühr wird zum "Nulltarif" auf die Ärzte abgewälzt. Was passiert, wenn Sie nicht beim Erstbesuch (im Quartal) zahlen? Die Ärzte sind angehalten, in diesem Fall nur eine Notbehandlung durchzuführen. Ausserdem erhalten Sie kein Kassenrezept sondern zunächst ein Privatrezept für akut erforderliche Medikamente. Und natürlich erhalten Sie auch keinen Überweisungsschein, der ja auch die Bestätigung der gezahlten Praxisgebühr ist. Von wem erhalte ich einen Überweisungsschein? In der Regel nur noch von Ihrem Hausarzt. Ausnahme: Frauenärzte und Augenärzte. Allen anderen Fachärzten wird künftig die Ausstellung von Überweisungsscheinen verwehrt, ausser natürlich zu diagnostischen Untersuchungen (Labor, Röntgen). Können Sie auch ohne Überweisungsschein zu einem weiteren Arzt gehen? Natürlich können Sie auch ohne Überweisung zu einem anderen Arzt gehen, z.B. Ihrem Frauenarzt oder Orthopäden. Allerdings wird ohne Überweisungsschein beim nächsten Arzt natürlich die Praxisgebühr nochmals fällig. Kann man sich von der Praxisgebühr befreien lassen? Ja, das ist möglich wenn Sie bedürftig sind, Ihre Krankenkasse kann Befreiungen ausstellen. Ein eleganterer Weg ist die Wahl der Kostenerstattung, die jedem Versicherten ab 1.1.2004 jetzt wieder - Gott sei Dank - freigestellt wird, nachdem sie beim Antritt der rot-grünen Regierung zunächst flugs abgeschafft wurde. Handeln Sie also wenigstens konsequent und rechtzeitig, Sie wissen ja: Wer
agiert kann
gewinnen, wer nicht agiert hat schon verloren.
Andererseits: Wer sich nicht wehrt und die reduzierten Gesundheitsleistungen reaktionslos akzeptiert, war entweder noch nie krank oder begnügt sich mit Minimalmedizin. Die Rache dafür kommt so sicher wie das Amen in der Kirche... We
regret that at
the moment
not yet all left and above in the task bar in English for the order; we
operate
on it.
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